EU-Präzedenzfall: Kind unter zwei Jahren erhält Entschädigung für Flugverspätung

Berlin, 09. Juni 2017

Auf einen Blick

 

  • AirHelp gewinnt Fall gegen Thomas Cook: Kind unter zwei Jahren erhält Entschädigung für Flugverspätung
  • Der Fall stellt einen neuen Präzedenzfall dar, der Kindern ohne einen Sitzplatz ein Recht auf eine Entschädigung einräumt, wenn für das Flugticket gezahlt wurde
  • Thomas Cook hat der betroffenen Familie eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro für das Kind gezahlt

 

Das internationale Portal für Fluggastrechte, AirHelp (www.airhelp.com), hat einen Rechtsstreit gegen Thomas Cook Scandinavia A/S gewonnen und damit einen neuen EU-Präzedenzfall geschaffen. Im Fall erkämpfte AirHelp eine Entschädigung für ein Kind im Alter von unter zwei Jahren, das mit seiner älteren Schwester und seiner Mutter am 27. Januar 2015 von Dänemarks Hauptstadt Kopenhagen nach Phuket in Thailand reisen wollte. Ein Jahr nachdem der Fall eröffnet wurde, hat Thomas Cook dem Kind eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro gezahlt. Der Flug war mehrere Stunden verspätet in Thailand angekommen.

Seit Jahren argumentieren die Airlines, dass Kinder im Alter von weniger als zwei Jahren kein Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung haben, da sie während des Fluges keinen eigenen Sitz nutzen. Allerdings haben AirHelps Anwälte hervorgehoben, dass der Ticketkauf im verhandelten Fall auch für das Kleinkind verpflichtend war. Daher hat es auch den gleichen Anspruch auf eine Entschädigung wie andere Fluggäste. Dieser juristische Durchbruch wird nun das Gesetz in ganz Europa erfolgreich verändern. Familien mit Kindern unter zwei Jahren werden erfreut sein zu wissen, dass sie nun bei starken Flugverspätungen, kurzfristigen Flugannullierungen oder einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung auch für ihren Nachwuchs Entschädigungen einfordern können, sofern sie dessen Flugticket ebenfalls bezahlen mussten.

Adrian Kreller, Deutschland Country Manager von AirHelp sagt:Das ist nicht nur ein wichtiger Sieg für die Familie und unsere Anwälte, sondern ein längst überfälliger Schritt im EU-Recht. Passagierrechte sind ein wichtiger Bestandteil unserer Verbraucherrechte in Deutschland und dieses Urteil wird einen positiven Effekt für uns alle haben.”

Auch Christian Nielsen, Chief Legal Officer von AirHelp, äußert sich zu dem Fall: “Die Airlines haben Eltern jahrelang gesagt, dass ihre Kinder unter zwei Jahren technisch gesehen keinen eigenen Sitzplatz haben und daher kein Anrecht auf eine Entschädigung haben. Das Kind leidet jedoch genauso unter der Probleme mit dem Flug. Warum sollte also ein technischer Aspekt wie die Sitzplatz-Zuordnung die Sachlage verändern?”

“Dieses Gerichtsurteil räumt Kindern im Alter von unter zwei Jahren dieselben Rechte ein wie anderen Personen, die von einer Flugstörung im Rahmen des EU-Rechts betroffen sind. Die Gesetzgebung wird nicht nur für Dänemark bindend sein, sondern Gerichte in ganz Europa beeinflussen.”

“Wir bei AirHelp wollen auch dem kleinen Mann zu Gerechtigkeit verhelfen – in diesem Fall sogar dem kleinsten – daher freuen wir uns, dass das Gericht verbraucherfreundlich geurteilt hat.”

Nach EU-Recht stehen Fluggästen, die von Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen betroffen sind Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro zu. Dennoch machen nur knapp zwei Prozent aller Betroffenen von diesem Recht Gebrauch. Auf www.airhelp.com können Fluggäste prüfen, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

 

Hinweis

1.Die Entschädigung für die betroffene Familie:

Passagier Gesamtkosten für den Urlaub ausgezahlte Entschädigungssumme
Erwachsener 14.875 DKK

(ca. 1999 EUR)

600EUR
Kind (> 6 Jahre) 14.775 DKK

(ca. 1985 EUR)

600EUR
Kind (> 2 Jahre) 300 DKK

(ca. 40 EUR)

600EUR

 

 

2.Übersicht: Ticket-Preise der größten Airlines, die in Deutschland fliegen, für Kinder unter zwei Jahren

 

Airline innerdeutsche Strecke* Kurzstrecke* Mittelstrecke* Langstrecke*
Lufthansa gratis 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises
Eurowings 19 EUR 19 EUR 19 EUR 75 EUR
Ryanair 20 EUR 20 EUR 20 EUR 20 EUR
EasyJet 24 EUR 24 EUR 24 EUR 24 EUR
Condor 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises
Turkish Airlines keine Direktflüge 34TRY

=ca. 8,50 EUR

34TRY

=ca. 8,50 EUR

34TRY

=ca. 8,50 EUR

British Airways keine Direktflüge 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises
KLM / Air France keine Direktflüge 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises
Tuifly 15 EUR 15 EUR 15 EUR 50 EUR

*Preis für Direktflug (Economy-Class), Transitflug kann mehr kosten, Business-Class ebenfalls

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
#Die Nummer 1 für Flugentschädigungen weltweit
Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pressekontakt
Pia Senkel
 
+491733702649
 
pia.senkel@tonka-pr.com

Dateien zur Mitteilung

Bildmaterial zu Airhelp

Produkt

Team

Logo

Wenn Sie Medien-Material mit einer höheren Auflösung benötigen, wenden Sie Sich bitte an den oben genannten Pressekontakt.