Erneuter Verdi-Streik bei der Lufthansa: Das müssen Passagiere wissen

Berlin, 05. März 2024
Credit: Kevin Woblick

Auf einen Blick

  • Verdi ruft das Bodenpersonal der Lufthansa von Donnerstag bis Samstag zum Warnstreik auf
  • Seit 2021 sind Streiks in der EU entschädigungsberechtigt: Betroffenen Passagieren stehen Erstattungen von bis zu 600 Euro zu
  • Airline muss darüber hinaus für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen

Berlin, 05. März 2024 – Zusätzlich zu den Zugführern streikt nun auch Airline-Personal: Das Bodenpersonal der Lufthansa legt nach einem Aufruf der Gewerkschaft ver.di von Donnerstag bis Samstag früh ihre Arbeit nieder. Fluggäste müssen sich auf Ausfälle und Verspätungen einstellen. Der Streik reiht sich in einen bereits länger schwelenden Arbeitskampf bei der Lufthansa ein.

Um Unsicherheiten bei den Reisenden zu vermeiden, klärt Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp (www.airhelp.com) Fluggäste über ihre Rechte auf:

„Viele Reisende aus Deutschland werden ab morgen ihre gebuchten Flüge nicht wie geplant antreten können. Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben sie jedoch Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Dafür haben wir bei AirHelp vor drei Jahren gesorgt. In einem Rechtsstreit konnten wir die Richter des Europäischen Gerichtshof davon überzeugen, dass Fluggesellschaften für angekündigte wie unangekündigte Streiks ihres Personals haften und ihre Kundinnen und Kunden bei Problemen entsprechend entschädigen müssen. Da in diesem Fall das Bodenpersonal selbst streikt, liegt der Streik im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Demnach sind betroffene Passagiere entschädigungsberechtigt.”

Staub ergänzt: „Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. 

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung wird durch die Länge der Flugstrecke berechnet. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu.

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 2 Millionen Menschen dabei geholfen, Entschädigungszahlungen zu bekommen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt über 400 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

 
Pressekontakt
Pia Senkel
 
+491733702649
 
pia.senkel@tonka-pr.com

Dateien zur Mitteilung

Bildmaterial zu Airhelp

Produkt

Team

Logo

Wenn Sie Medien-Material mit einer höheren Auflösung benötigen, wenden Sie Sich bitte an den oben genannten Pressekontakt.