Erneuter Discover Airlines-Streik: Das müssen Passagiere wissen

Berlin, 16. Februar 2024
Credit: Matthew Smith

Auf einen Blick

  • Pilot:innen der Lufthansa-Tochter Discover Airlines streiken von morgen an drei Tage lang
  • Airline muss für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen
  • Seit 2021 sind Streiks in der EU entschädigungsberechtigt, betroffenen Passagieren stehen Erstattungen bei Ausfällen oder Verspätungen zu

Berlin, 16. Februar 2024 – Der letzte Streik der Pilot:innen von Discover Airlines liegt erst wenige Wochen zurück. Nun legen die Pilot:innen der Lufthansa-Tochter im erneuten Kampf um einen Tarif-Vertrag ab morgen bis Montag um 23:59 Uhr ihre Arbeit nieder. Fluggäste müssen sich wohl noch bis einschließlich Dienstagabend auf Ausfälle und Verspätungen einstellen. Um Unsicherheiten bei den Reisenden zu vermeiden, klärt Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp Fluggäste über ihre Rechte auf:

„Viele Reisende aus Deutschland werden ab morgen ihre gebuchten Flüge nicht wie geplant antreten können. Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben sie jedoch Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Dafür haben wir bei AirHelp vor drei Jahren gesorgt. In einem Rechtsstreit konnten wir die Richter des Europäischen Gerichtshof davon überzeugen, dass Fluggesellschaften für angekündigte wie unangekündigte Streiks ihres Personals haften und ihre Kundinnen und Kunden bei Problemen entsprechend entschädigen müssen. Da in diesem Fall die Pilot:innen also selbst streiken, liegt der Streik im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Demnach sind betroffene Passagiere entschädigungsberechtigt.”

Staub ergänzt: „Darüber hinaus haben Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss in diesem Fall von Discover Airlines selbst umgesetzt werden. Wird Discover Airlines von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere eine Frist auf drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern muss Discover Airlines den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf muss die Fluggesellschaft sogar auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.”

Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung wird durch die Länge der Flugstrecke berechnet. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu.

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 2 Millionen Menschen dabei geholfen, Entschädigungszahlungen zu bekommen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt über 400 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

 
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