AirHelp verklagt Ryanair wegen Rechtsbruch in den AGB
Berlin, 23. Oktober 2018. Das weltweit führende Fluggasthelfer-Portal, AirHelp (www.AirHelp.com), klagt heute, am 23. Oktober, vor dem Landgericht Berlin gegen die irische Billigfluggesellschaft Ryanair. Gegenstand der Klage ist ein Rechtsbruch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Passagiere in ihren Fluggastrechten beschränkt.
Ryanairs Allgemeinen Geschäftsbedingungen zufolge unterliegen ihre Passagiere bei jedem Flug nur irischem Recht und Gerichten. Demnach müssten Passagiere vor einem irischen Gericht klagen, falls Ryanair ihnen eine zulässige Entschädigungszahlung verwehrt, auch wenn der Flug in Deutschland stattgefunden hat. Des Weiteren wird die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Verspätungen und Ausfällen durch Drittparteien – Experten wie den Fluggastrechte-Portalen – verboten. In den Klauseln sieht AirHelp eine gezielte Täuschung der Verbraucher und einen bewussten Verstoß gegen die EU weiten Fluggastrechte.
Nach AirHelps Ansicht implementiert Ryanair die Artikel in ihren AGB, um Konsumenten vorsätzlich davon abzuhalten, Entschädigungsansprüche bei Flugproblemen einzufordern. Die Klauseln entbehren jedoch jeglicher rechtlicher Grundlage und sind demzufolge rechtswidrig. Denn nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 darf die Inanspruchnahme und Abtretung von Entschädigungsansprüchen nicht durch restriktive Bestimmungen im Beförderungsvertrag der Airlines limitiert werden. Geschieht dies dennoch, bleiben die Rechte der Fluggäste unberührt. Demnach sind bei Flugproblemen in Deutschland auch deutsche Gerichte zuständig.
Bereits in vergangenen Verfahren im Januar sowie Juli 2018 konnte AirHelp vor Gericht erwirken, dass die Klauseln in Deutschland als unwirksam erachtet wurden. Ryanair verlor und musste den geschädigten Passagieren ihre rechtmäßige Entschädigung auszahlen. AirHelp fordert nun mit einer Unterlassungsklage, dass Ryanair die Klauseln aus ihren AGB streichen muss.
Christian Nielsen, Rechtsexperte bei AirHelp, kommentiert:
“Laut Ryanair dienen die Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dem Schutze ihrer Kunden. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Der Fluggast soll durch die Artikel gezwungen werden, bei Problemen alleine und unter Anwendung des irischen Rechts gegen den Konzern anzutreten. Die Unterstützung von Fluggasthelfern wie uns ist Ryanair in diesem sonst ungleichen Kampf ein Dorn im Auge. Das ist in keinster Weise tragbar. Wir von AirHelp setzen uns daher dafür ein, dass solche unrechtmäßigen Praktiken nicht salonfähig werden und gehen dafür vor deutschen Gerichten gegen Ryanair vor.”
Bei den Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich um die Artikel 2.4 sowie 15.4, zu finden unter: https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/allgemeine-geschaftsbedingungen
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com