Air Berlin stellt Flugbetrieb ein: Das müssen Passagiere nun wissen

Berlin, 10. Oktober 2017

Auf einen Blick

  • Air Berlin stellt Flugbetrieb ab 28. Oktober ein
  • Passagiere, die Tickets vor dem 15. August buchten, gehen leer aus
  • Passagiere, die Kreditkarte als Zahlungsmittel nutzten, erhalten Geld unter Umständen zurück
  • Pauschalreisende haben Versicherungsschutz

Air Berlin stellt den Flugbetrieb ab dem 28. Oktober ein. Was betroffene Passagiere nun beachten müssen, erklärt Adrian Kreller. Er ist Experte für Fluggastrechte und deutscher Country Manager des weltweit führenden Portals für Fluggast-Entschädigungen, AirHelp (www.airhelp.com):

“Air Berlin teilte aktuell mit, dass das Unternehmen den eigenen Flugbetrieb ab dem 28. Oktober einstellen werde. Betroffene Passagiere, die ihr Ticket nach dem 15. August gebucht haben, bekommen den vollen Kaufpreis automatisch erstattet. An diesem Tag hat die Airline offiziell Antrag auf Insolvenz gestellt. Wer sein Ticket jedoch vor dem 15. August gebucht hat, geht leer aus. Einzig Reisende, die ihre Flüge als Teil einer Pauschalreise gebucht haben, erhalten einen Ersatz. Entsprechende Reiseanbieter sind nämlich dazu verpflichtet, sich gegen Insolvenzen zu versichern und müssen ihren Kunden in diesem Fall den vollen Kaufpreis erstatten oder für eine Alternativbeförderung sorgen. Eine weitere Option, den Kaufpreis zurückzuerhalten, besteht für Passagiere, die zwar bei Air Berlin direkt gebucht haben, aber als Zahlungsmittel die Kreditkarte genutzt haben. Denn dann besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt”.

Flugausfälle und -Verspätungen können unter Umständen zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlungen ist abhängig von der Länge der Verspätung am Zielort, der Flugdistanz sowie des Grundes für die Verspätung oder den Ausfall. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen.

Entschädigungsanspruch noch am Gate prüfen

Mit der AirHelp-App können betroffene Passagiere noch am Flughafen prüfen, ob ihr Flug zu einer Entschädigung berechtigt. Dafür reicht es das Bordticket mit dem App-internen Boarding-Pass-Scanner einzuscannen. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit AirHelp damit zu beauftragen ihr Recht auf eine Entschädigung bei der Airline geltend zu machen. Die AirHelp-App gibt es gratis im Google Play Store und im App-Store von Apple.

 

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
#Die Nummer 1 für Flugentschädigungen weltweit
Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
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Pia Senkel
 
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pia.senkel@tonka-pr.com

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