Glatteis an deutschen Flughäfen: Diese Rechte haben Passagiere

Berlin, 19. Dezember 2022
Credit: Karim Balaa

Auf einen Blick

  • Glatteis-Chaos in Deutschland wirkt sich auf den Flugverkehr aus
  • Der Airport Frankfurt am Main streicht Montagmorgen 176 Flüge wegen Glättegefahr
  • Bei Verspätungen muss die Airline für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen

Berlin, 19. Dezember 2022 – Eisregen und Glatteis läuten vielerorts in Deutschland die neue Woche ein und sorgen für Störungen und Unfälle.  Auch an Deutschlands größtem Flughafen Frankfurt am Main kam es zu Beeinträchtigungen. Grund für die Probleme war die Glättegefahr, die Starts und Landungen zu gefährlich machte. 183 gestrichene Starts und Landungen am Montagmorgen waren die Konsequenz. Wintereinbrüche und Schneefall werden in den kommenden Monaten in Deutschland voraussichtlich noch häufiger für Verspätungen oder gar Ausfälle im Flugverkehr sorgen. Doch Flugreisende sind weder dem Wetter noch den Airlines schutzlos ausgeliefert, wie Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp erklärt. 

Passagiere haben unter Umständen Anspruch auf eine Alternativbeförderung und Verpflegung
Passagiere haben ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Airline selbst umgesetzt werden. Wird die Fluggesellschaft von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere der Airline eine Frist von drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Fluggesellschaft  in Rechnung stellen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verzögerungen  von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.”

Zur Kompensationspflicht merkt Navas an: „Bei extremen Wetterlagen wie Wintereinbrüchen werden viele Reisende aus Deutschland ihren gebuchten Flug nicht wie geplant antreten können. Da jedoch Probleme im Flugablauf durch Wetterphänomene nicht seitens der Airline verschuldet sind, sind Passagiere nicht entschädigungsberechtigt.” 

Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu.

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AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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