Streik des Lufthansa-Bodenpersonals: Diese Rechte haben Passagiere
Auf einen Blick
- Ver.di ruft das Lufthansa-Bodenpersonal zum bundesweiten Warnstreik auf
- Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp klärt Flugreisende über ihre Rechte auf
- Airlines müssen für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen
Berlin, 26. Juli 2022 – Die Gewerkschaft Ver.di ruft rund 20.000 Beschäftigte des Lufthansa-Bodenpersonals am Mittwoch zu einem eintägigen Warnstreik auf – Hintergrund sind die stockenden Tarifverhandlungen. Zum Bodenpersonal zählen unter anderem Techniker:innen und Logistiker:innen, ohne die keine Flugzeuge abheben können. Der Warnstreik soll von Mittwoch 3.45 Uhr bis Donnerstag, 6 Uhr, andauern. In der Zeit werden hunderte Flüge voraussichtlich ausfallen oder mit großer Verzögerung starten. Julián Navas, Fluggastrechteexperte bei der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, AirHelp, erklärt daher, welche Rechte betroffene Passagiere haben:
Seit 2021 sind Streiks in der EU entschädigungsberechtigt
„Durch den morgigen Warnstreik werden mehrere tausende Passagiere ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben betroffene Passagiere zudem Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Dafür haben wir bei AirHelp vergangenes Jahr gesorgt. In einem Rechtsstreit konnten wir die Richter des Europäischen Gerichtshof davon überzeugen, dass Fluggesellschaften für angekündigte wie unangekündigte Streiks haften und ihre Kundinnen und Kunden bei Problemen entsprechend entschädigen müssen.
Dies gilt jedoch nur, wenn das Personal bei der Fluggesellschaft beschäftigt ist. Streiks des Flughafenpersonals, der Flugsicherung oder anderer Luftfahrt bezogener Dienste gelten als außergewöhnlicher Umstand, da diese Streiks nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen. Es kommt häufig vor, dass Fluggesellschaften Entschädigungsansprüche von Fluggästen mit dem Argument ablehnen, dass Streiks außerhalb des Kontrollbereichs der Fluggesellschaft liegen und sie daher nicht für die Entschädigung verantwortlich sind. Hiermit möchten wir nochmal deutlich darauf hinweisen, dass Flugunterbrechungen, die durch Streiks des Airline-Personals verursacht werden, definitiv entschädigungsfähig sind”
Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
„Betroffene Passagiere haben ab einer Verspätung von drei Stunden daher Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Airline selbst umgesetzt werden. Innerdeutsche Flüge können optional auf eine Bahnfahrkarte umgelegt werden.
Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig, sollten betroffene Passagiere eine Frist auf drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen.
Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern.”
Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu.
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com