20 Jahre EG 261: AirHelp fordert Verschärfungen der Fluggastrechtordnung

Berlin, 19. Februar 2024
Credit: Emiel Molenaar

Auf einen Blick

  • Das europäische Fluggastrecht EG 261 wird 20 Jahre alt
  • Das Gesetz hat seit seinem Bestehen mehr als 15 Milliarden Fluggäste abgesichert
  • Laut Tomasz Pawliszyn, CEO von AirHelp, sind einige Aktualisierungen des Fluggastrechts notwendig

 

Berlin, 19. Februar 2024 – Am 11. Februar 2004 wurde das europäische Fluggastrecht EG 261 verabschiedet. In den letzten 20 Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zahlreichen Urteilen die Rechte der Fluggäste geklärt, gestärkt und verbessert. Darüber hinaus setzte das EG 261 den Standard für Fluggastrechte weltweit und hat ähnliche Regelungen in Brasilien, der Türkei und Kanada inspiriert. Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp (www.airhelp.de), welches mittlerweile seit elf Jahren Fluggästen bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt, trägt mit seiner Arbeit ebenfalls dazu bei, das Gesetz für Verbraucher:innen zu stärken. 

Diese Rechte haben Passagiere laut dem EG 261
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, auch bekannt als EG 261 oder Fluggastrechteverordnung, ist eine Verordnung der Europäischen Union, die die Rechte von Fluggästen regelt. Sie gilt für Annullierungen, Nichtbeförderung und Verspätungen von Flügen ab oder zu einem Flughafen innerhalb der EU oder von Flügen, die von Fluggesellschaften mit Sitz in der EU durchgeführt werden. Allein 2023 hätten sich fast 440 Millionen Menschen bei Flugproblemen auf das Gesetz berufen können – in den Jahren 2017 bis 2019 waren es jährlich sogar mehr als eine Milliarde Fluggäste.

Ausfälle und Verspätungen können dank des EG 261 zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Zahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin rückwirkend durchsetzen. 

Gerichtsurteile sind notwendig, um die Fluggastrechte nachhaltig zu verändern
Als das EG 261 vor 20 Jahren ins Leben gerufen wurde, waren viele Formulierungen in dem Gesetz noch nicht eindeutig. Doch von den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in diversen Fällen profitieren nun alle betroffenen Fluggäste: Beispielsweise entschied der EuGH im März 2021 in einem von AirHelp vor den Europäischen Gerichtshof gebrachten Fall, dass Streiks des Flugpersonals keine außergewöhnlichen Umstände darstellen und dass Fluggäste, die von diesen Streiks betroffen sind, Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. 

In einem weiteren von AirHelp angestrengten Verfahren entschied der EuGH, dass die Vorverlegung eines Fluges um eine Stunde gegenüber der ursprünglichen Abflugzeit als Annullierung zu betrachten ist und die Fluggäste somit Anspruch auf eine Entschädigung haben. 

AirHelp fordert weitere Verbesserungen für Fluggäste
„Auch wenn die Verordnung EG 261 bereits große Auswirkungen auf die Rechte von Flugreisenden hatte und den Luftverkehr in der EU positiv beeinflusst  hat, gibt es noch einige Bereiche, in denen die 20 Jahre alte Verordnung Aktualisierungen gebrauchen könnte: Wir von AirHelp wünschen uns, dass Entschädigungsgrenzen entsprechend der Inflation auf 900 Euro angehoben werden und dass das EG 261 auch Bestimmungen für verlorenes, verspätetes und beschädigtes Gepäck enthält.

Außerdem müssen die Fluggäste intensiver über ihre Rechte aufgeklärt werden. Dazu gehört auch, dass die Einbeziehung von EuGH-Urteilen für Verbraucher:innen klarer gemacht wird. Denn die Anforderungen des EG 261 umfassen auch, dass die Fluggesellschaften die Fluggäste über ihre Rechte informieren müssen”, sagt Tomasz Pawliszyn, CEO von AirHelp.

Mehr Informationen zum 20. Jubiläum des EG 261 und den Forderungen von AirHelp finden Sie in diesem Faktenblatt.

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 2 Millionen Menschen dabei geholfen, Entschädigungszahlungen zu bekommen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt über 400 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

 
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