Fluggäste mit Behinderung: Diese Rechte haben Passagiere
Auf einen Blick
- Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Fluggastrechte wie alle anderen Reisenden – und Anspruch auf zusätzliche Unterstützung
- Verschiedene Gesetze auf der ganzen Welt zielen darauf ab, ein barrierefreies und würdiges Reisen für alle zu gewährleisten
- AirHelp gibt einen Überblick über die Rechte von Fluggästen mit Behinderungen, eingeschränkter Mobilität und zusätzlichen Bedürfnissen
Berlin, 30. August 2024 – Vom 28. August bis zum 8. September 2024 finden die Paralympischen Spiele in Paris statt, für die Sportler:innen mit unterschiedlichen Behinderungen aus aller Welt nach Frankreich reisen. Um ein barrierefreies Reisen zu fördern, gibt es in der EU und in vielen weiteren Ländern entsprechende Gesetze, an die sich Flughäfen und Fluggesellschaften halten müssen. Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp (www.airhelp.de) gibt Auskunft darüber, welche Rechte Fluggäste mit Behinderung haben und in welcher Form sie bei ihrer Reise Unterstützung erhalten können.
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf besondere Hilfeleistungen
Viele Gesetze geben Fluggästen mit Behinderungen, eingeschränkter Mobilität und zusätzlichen Bedürfnissen das Recht auf sogenannte besondere Hilfeleistungen. Dieser Service von Fluggesellschaften und Flughäfen ist in der Regel kostenlos und soll sicherzustellen, dass betroffene Passagiere in jeder Phase ihrer Reise – vom Abflug bis zur Ankunft – Zugang zu der Hilfe haben, die sie benötigen. Innerhalb der EU legt das EG 1107/2006 die Rechte von Menschen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität bei Flugreisen fest.
Diese Rechte haben Menschen mit Behinderung innerhalb der EU
Um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten, sollten betroffene Passagiere mindestens 48 Stunden vor ihrer Reise die Fluggesellschaft und den Flughafen darüber informieren, welche Art von Unterstützung sie benötigen und ob sie mit einer Begleitperson oder einem Assistenzhund reisen werden. Betroffene Passagiere haben Anspruch auf Hilfe beim Check-in, bei der Gepäckabfertigung, bei der Fortbewegung im Flughafen sowie beim Ein- und Aussteigen im Flugzeug. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Aufzügen, Rollstühlen oder anderen notwendigen Mitteln, die den Zugang zum Flugzeug oder zum Terminalgebäude ermöglichen. Eigene Hilfsmittel wie Rollstühle oder andere Hilfsgeräte sollten von der Fluggesellschaft kostenlos transportiert und mit Sorgfalt behandelt werden.
Billigfluggesellschaften verwenden oft keine Fluggastbrücken, was den Zugang zu den Flugzeugen erschweren kann. Trotzdem haben Fluggäste mit Behinderung auch bei einem Flug mit einer Billigfluggesellschaft Anspruch auf den gleichen Standard an spezieller Hilfe. In dem Fall ist es umso wichtiger, dass sowohl die Airline als auch der Flughafen frühzeitig über die Reise informiert werden.
Nina Staub, Fluggastrechtexpertin bei AirHelp, fügt hinzu: „Es kommt leider immer wieder vor, dass Menschen mit Behinderungen während ihrer Flugreisen schlecht behandelt oder diskriminiert werden und nicht die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Ist das der Fall, sollten sich betroffene Passagiere als Erstes bei der Fluggesellschaft oder dem Flughafen beschweren. Wenn deren Antwort nicht zufriedenstellend ist, können die Beschwerden an nationale Durchsetzungsstellen weitergeleitet werden. Betroffene Passagiere sollten solch eine Behandlung auf gar keinen Fall hinnehmen.”
Mehr Informationen zu den Rechten von Fluggästen mit Behinderungen, eingeschränkter Mobilität und zusätzlichen Bedürfnissen in verschiedenen Ländern finden Sie hier.
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com