Klima-Streik an mehreren deutschen Flughäfen: Betroffene Passagiere haben kein Recht auf Entschädigungszahlung

Berlin, 15. August 2024
Credit: Suhyeon Choi

Auf einen Blick

  • Aktivist:innen der Bewegung „Letzte Generation” starteten an den Flughäfen Berlin-Brandenburg, Stuttgart, Nürnberg sowie Köln-Bonn Protestaktionen 
  • In Nürnberg und Köln-Bonn wurde der Flugverkehr teilweise eingestellt
  • Passagiere erhalten keine Entschädigungszahlung – dennoch steht ihnen unter anderem Anspruch auf Ersatzleistung zu

Berlin, 15. August 2024 – Nach mehreren Klima-Streiks im Juli haben die Aktivist:innen der Klimabewegung „Letzte Generation“ an diesem Morgen erneut an mehreren deutschen Flughäfen Protestaktionen gestartet. Während der Flugbetrieb in Berlin und Stuttgart nicht beeinträchtigt war, kam es in Nürnberg und Köln-Bonn zu Verzögerungen. Welche Rechte Passagiere bei Flugproblemen dieser Art haben, erklärt Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp:

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistung
„Die Airline ist ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Es müssen auch zwei Telefonate oder der Versand von zwei E-Mails ermöglicht werden. Sofern notwendig müssen die Airlines eine Unterkunft bereitstellen sowie die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir empfehlen allen Passagieren, ihre Quittungen aufzubewahren, um eine Kostenerstattung für Mahlzeiten, Erfrischungen, alternative Reisen und Unterkünfte von den Fluggesellschaften zu erhalten.“

Diese Rechte haben Passagiere laut der Fluggastrechteverordnung EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch auch noch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin rückwirkend durchsetzen.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu – welche Rechte Passagiere haben, hängt allerdings auch von der Art des Streiks ab. 

Zur Kompensationspflicht merkt Staub deshalb an: „Noch bleibt offen, welche Auswirkungen die heutigen Blockadeaktionen auf den Flugverkehr im Verlauf des Tages tatsächlich haben. An den Airports Nürnberg und Köln-Bonn werden vermutlich einige Reisende ihren gebuchten Flug nicht wie geplant antreten können. Da die Probleme im Flugablauf durch solche Protestaktionen allerdings nicht seitens der Airline verschuldet sind, sind Passagiere demnach auch nicht entschädigungsberechtigt.” 

Über Airhelp

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AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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