Klima-Streik am Flughafen Frankfurt: Betroffene Passagiere haben kein Recht auf Entschädigungszahlung
Auf einen Blick
- Aktivist:innen der Bewegung „Letzte Generation” blockieren die Rollbahn am Flughafen Frankfurt
- Der Flugbetrieb musste Donnerstagmorgen vorübergehend eingestellt werden
- Passagiere erhalten keine Entschädigungszahlung – dennoch steht ihnen unter anderem Anspruch auf Ersatzleistung zu
Berlin, 25. Juli 2024 – Nach einer längeren Pause haben die Aktivist:innen der Klimabewegung „Letzte Generation“ erneut zugeschlagen – diesmal traf es den Flughafen Frankfurt. Die Aktivist:innen klebten sich am Donnerstagmorgen in der Nähe einer Rollbahn fest, sodass der Flugbetrieb für drei Stunden eingestellt werden musste. Gerade in der Ferienzeit sorgt dies bei Flugreisenden für große Verärgerung. Doch Passagiere sind der Verzögerung nicht schutzlos ausgeliefert, wie Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp erklärt:
Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistung
„Die Airline ist ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Es müssen auch zwei Telefonate oder der Versand von zwei E-Mails ermöglicht werden. Sofern notwendig müssen die Airlines eine Unterkunft bereitstellen sowie die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir empfehlen allen Passagieren, ihre Quittungen aufzubewahren, um eine Kostenerstattung für Mahlzeiten, Erfrischungen, alternative Reisen und Unterkünfte von den Fluggesellschaften zu erhalten.“
Diese Rechte haben Passagiere laut der Fluggastrechteverordnung EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch auch noch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin rückwirkend durchsetzen.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu – welche Rechte Passagiere haben, hängt allerdings auch von der Art des Streiks ab.
Zur Kompensationspflicht merkt Staub deshalb an: „Bei der heutigen Blockadeaktion am Flughafen Frankfurt können im Verlauf des Tages zahlreiche Reisende ihren gebuchten Flug nicht wie geplant antreten. Da die Probleme im Flugablauf durch solche Protestaktionen allerdings nicht seitens der Airline verschuldet sind, sind Passagiere demnach auch nicht entschädigungsberechtigt.”
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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