Sondergepäck im Sommerurlaub: Das müssen Fluggäste beachten
Auf einen Blick
- Travel-Tech-Unternehmen AirHelp klärt Urlauber:innen über die Regeln und Verfahren von Fluggesellschaften bei Sondergepäck auf
- Die verschiedenen Airlines haben unterschiedliche Richtlinien für den Transport von Fahrrad, Surfbrett & Co
- Das Überschreiten von Größen- und Gewichtsbeschränkungen kann zu Extragebühren führen
Berlin, 14. Juni 2024 – Ob Surfen an der Atlantikküste oder Mountainbiken in den Bergen – im Sommerurlaub der Deutschen geht es nicht nur um Entspannung, sondern auch Sport steht bei vielen auf dem Programm. Damit der Aktivurlaub auch in weiter entfernten Reiseländern möglich ist, müssen Surfbrett oder Fahrrad oftmals im Flieger transportiert werden. Das Reisen mit besonderen Gepäckstücken kann eine ziemliche Herausforderung sein, denn es gibt einige spezielle Regeln und unterschiedliche Verfahren der Fluggesellschaften, die Urlauber:innen kennen und einhalten sollten. Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp (www.airhelp.de) klärt Reisende auf:
Das sollten Sie beachten, wenn Sie Fahrrad oder Surfbrett mit in den Flieger nehmen möchten
- Prüfen Sie die Richtlinien der Fluggesellschaft: Verschiedene Fluggesellschaften haben unterschiedliche Richtlinien für den Transport von Sportgeräten. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die spezifischen Richtlinien der Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen. In diesen Richtlinien sind in der Regel die erlaubten Sportgeräte, Größen- und Gewichtsbeschränkungen sowie die damit verbundenen Gebühren aufgeführt. Die Bestimmungen einiger Airlines finden Sie hier.
- Richtig packen: Vergewissern Sie sich, dass Ihre Sportausrüstung sicher verpackt ist, um Schäden während des Transports zu vermeiden. Verwenden Sie bei Bedarf geeignetes Verpackungsmaterial wie Polsterung, Luftpolsterfolie oder Hartschalenkoffer. Entfernen Sie abnehmbare Teile und verpacken Sie sie gegebenenfalls separat.
- Größen- und Gewichtsbeschränkungen kennen: Achten Sie auf die Größen- und Gewichtsbeschränkungen, die die Fluggesellschaft für Sportgeräte vorschreibt. Für übergroßes oder zu schwere Gegenstände können zusätzliche Gebühren anfallen oder besondere Abfertigungsmodalitäten erforderlich sein.
- Deklarieren Sie Ihre Ausrüstung: Wenn Sie für Ihren Flug einchecken, müssen Sie Ihre Sportausrüstung beim Flugpersonal angeben. Machen Sie genaue Angaben über die Art der Ausrüstung, die Sie mit sich führen, ihre Abmessungen und etwaige besondere Handhabungsanforderungen.
- Besondere Abfertigung: Einige Fluggesellschaften bieten spezielle Abfertigungsdienste für Sportgeräte wie Fahrrad und Surfbrett an. Nehmen Sie diese Dienste in Anspruch, wenn sie verfügbar sind, denn sie können dazu beitragen, dass Ihre Ausrüstung sicher transportiert wird.
- Prüfen Sie auf Beschränkungen: Bestimmte Arten von Sportgeräten können zusätzlichen Beschränkungen oder Vorschriften unterliegen, insbesondere wenn sie gefährliche Materialien enthalten oder Sicherheitsbedenken aufwerfen. Erkundigen Sie sich nach spezifischen Einschränkungen, die für Ihre Ausrüstung gelten können.
- Früh ankommen: Kommen Sie frühzeitig am Flughafen an, damit Sie genügend Zeit für die Abfertigung und eventuelle zusätzliche Formalitäten für Ihre Sportausrüstung haben. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Ausrüstung ordnungsgemäß abgefertigt und rechtzeitig in das Flugzeug verladen wird.
- Erwägen Sie eine Versicherung: Ziehen Sie den Abschluss einer Reiseversicherung in Betracht, die Ihre Sportausrüstung gegen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl während des Transports absichert. So sind Sie bei unvorhergesehenen Zwischenfällen beruhigt und finanziell abgesichert.
- Überprüfen Sie Ihr Gepäck bei der Ankunft: Überprüfen Sie Ihre Sportausrüstung bei der Ankunft an Ihrem Zielort auf Schäden oder Anzeichen von unsachgemäßer Handhabung. Wenn Sie etwas bemerken, melden Sie es sofort der Fluggesellschaft und dokumentieren Sie den Schaden, wenn möglich, mit Fotos.
Das müssen Reisende wissen, wenn die Sportausrüstung verloren geht
„Bei Gepäck mit Sportausrüstung treten Menschen normalerweise ihre Reise für einen bestimmten Grund an: Sie möchten ihre Zeit mit Sportaktivitäten verbringen. Wenn Fahrrad oder Surfbrett bei der Ankunft nicht am Flughafen sind, können Urlauber:innen den eigentlichen Zweck der Reise also nicht genießen. Daher sollten Betroffene zunächst die Ausrüstung, die sie benötigen, mieten, bis das Gepäck geliefert wird – auch wenn es sich dabei um den gesamten Zeitraum handelt. Anschließend können Sportler:innen die Leihgebühr von der Fluggesellschaft einfordern. Dabei ist es wichtig, die Quittung aufzubewahren“, erklärt Pedro Miguel Madaleno, Rechtsexperte bei AirHelp.
Madaleno ergänzt: „Falls Fahrrad oder Surfbrett innerhalb von 21 Tagen nicht mehr auftauchen, können Reisende neben der Leihgebühr eine Erstattung in Höhe des Werts der Ausrüstung beantragen. Dies erfolgt im Rahmen des üblichen Prozesses für verloren gegangenes Gepäck. Gegebenenfalls wird dafür ein Kaufbeleg des Gegenstands benötigt. Der Kauf eines neuen Sportgeräts auf Kosten der Fluggesellschaft ist in jedem Fall keine Lösung. Diese Option gilt in der Regel für wesentliche Gegenstände, wie etwa Alltagskleidung und Hygieneartikel.“
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com