Tarifstreit bei Austrian Airlines: Diese Rechte haben betroffene Passagiere

Berlin, 03. April 2024
Credit: Jacek Dylag

Auf einen Blick

  • Betriebsversammlung von Austrian Airlines führt zu Flugausfällen am Donnerstag
  • Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp klärt Flugreisende über ihre Rechte auf
  • Seit 2021 haben Passagiere in der EU bei Flugausfällen bei Arbeitsniederlegung des  Airline-Personals Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro

 

Berlin, 3. April 2024 – Austrian Airlines, die österreichische Tochter der Lufthansa, hat für diesen Donnerstag, den 4. April, eine Betriebsversammlung ihrer Belegschaft angekündigt. Damit gibt es nach zahlreichen Streiks an Flughäfen in den vergangenen Wochen morgen weitere Flugausfälle. Grund dafür ist ein aktueller Tarifkonflikt bei der Airline. Durch die Versammlung der AUA-Belegschaft sind dieses Mal nach Angaben der Airline rund 8.000 Fluggäste und 92 Flüge betroffen, wobei Langstreckenflüge stattfinden sollen. Kurzfristige Planänderungen bleiben allerdings nicht ausgeschlossen. Nina Staub, Fluggastrechteexpertin bei AirHelp (www.airhelp.com), erläutert, welche Maßnahmen Passagiere ergreifen können, wenn der Flug wegen des Ausstands nicht wie geplant stattfinden kann:

„Wenn ein Flug annulliert wird, haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Fluggäste sind bei angekündigten wie unangekündigten Ausständen des Airline-Personals entschädigungsberechtigt. Bei der bevorstehenden Versammlung am Donnerstag legt das Personal der Airline die Arbeit nieder – der Ausfall liegt demnach im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft.

Bei außergewöhnlicher Umständen muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Arbeitsniederlegungen jedweder Art bei den Airlines selbst zählen zu gewöhnlichen wirtschaftlichen Maßnahmen und gehören damit nicht dazu. Austrian Airlines gibt an, bereits alle betroffenen Fluggäste informiert zu haben. Aufgrund der Möglichkeit von kurzfristigen Flugplanänderungen sollten sich Fluggäste aber unbedingt stets auf dem Laufenden halten, ob ihr Flug wie geplant stattfindet. Wir raten allerdings davon ab, proaktiv andere Flüge zu buchen, bevor der Flug annulliert wurde. Sollte dann der ursprüngliche Flug doch stattfinden, sind keine Erstattungen möglich.“ 

Staub führt fort: „Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Austrian Airlines hat mitgeteilt, dass die betroffenen Flüge bereits umgebucht worden seien. Laut EG 261 muss dies der nächstmögliche Alternativflug sein. Aus diesem Grund ist es ratsam, zu prüfen,  ob dies bei den aktuellen Umbuchungen der Fall ist. Inlandsflüge lassen sich optional auf ein Bahnvoucher umbuchen. Falls die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig wird oder keine angemessene alternative Beförderungsmöglichkeit bereitstellt, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Betroffene Passagiere sollten Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen, da sonst eine Erstattung der Kosten nicht garantiert werden kann.

Die Fluggesellschaft ist bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten, wenn sich Passagiere dafür entscheiden, den Flug nicht mehr anzutreten. Getränke und Mahlzeiten muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen bereitstellen, wenn die Verspätung mehr als zwei Stunden beträgt. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall empfohlen, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wichtig ist dabei, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung wird durch die Länge der Flugstrecke berechnet. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Arbeitsniederlegungen gehören nicht dazu.

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 2 Millionen Menschen dabei geholfen, Entschädigungszahlungen zu bekommen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt über 400 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

 
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