Fliegen mit Kind: Darf der Kinderwagen mit ins Flugzeug?

29. April 2024
Credit: Steven Thompson

Auf einen Blick

Für Eltern, die mit kleinen Kindern in den Sommerfliegen wollen, stellt sich vorab schon die Frage: Darf ich einen Kinderwagen oder Buggy mit ins Flugzeug nehmen und was kostet das? Nina Staub, Fluggastrechtsexpertin bei AirHelp, klärt Familien über die aktuellen Regelungen auf:

„Kinderwagen oder Buggy sind natürlich deutlich sperriger als der Koffer oder Rucksack, von daher sind die Sorgen und Bedenken von Eltern absolut berechtigt. Die guten Nachrichten zuerst: In der Regel dürfen Kinderwagen, die sich zusammenklappen lassen, kostenlos mitgenommen werden. Trotzdem sollten sich Eltern unbedingt vor der Reise über die Regeln für kinderspezifische Sondergepäckstücke der Fluggesellschaften sowie die Bestimmungen an Abflug- und Ankunftsflughafen informieren.

Es gibt drei Möglichkeiten, den Kinderwagen im Flugzeug mitzunehmen: Eltern können ihn zum einen als Sondergepäck aufgeben, falls sie ihn nicht am Flughafen selbst, sondern erst im Urlaub benötigen. Da der Kinderwagen so im Frachtraum transportiert wird, sollte er möglichst stoß- und wasserfest verpackt werden. Zum anderen können sie den Kinderwagen noch am Gate abgeben, bevor sie das Flugzeug betreten. So kommt er wie das Sondergepäck in den Frachtraum und nimmt keinen Platz im Flieger weg, aber die Kinder können bis zum Gate im Kinderwagen bleiben. Einige Buggy-Modelle sind so klein und handlich, dass sie sogar als Handgepäck mit ins Flugzeug dürfen. Hierbei sind aber unbedingt die Abmessungen für Handgepäck der unterschiedlichen Airlines zu beachten – sollte der Buggy diese Maße oder die Gewichtsbeschränkungen überschreiten, drohen teils hohe Gebühren.”

Was tun, wenn der Kinderwagen nicht am Zielort ankommt?
„Bei Reisen mit kleinen Kindern ist es sehr ärgerlich, wenn die notwendigen Gegenstände nicht rechtzeitig ankommen. Um den Schaden für den verlorenen Kinderwagen oder Buggy möglichst gering zu halten, sollten Reisende folgende Schritte befolgen: Zunächst sollten sich Eltern beim Lost & Found-Schalter nach den verlorenen Gepäckstücken erkundigen. Dort erhalten sie auch ein Formular sowie eine Bestätigung des Verlustes, den sogenannten Property Irregulatory Report, den sie später bei der Fluggesellschaft vorlegen müssen.

Damit die Familien ihren Urlaub trotzdem genießen können, sollten sie die Gegenstände, die sie benötigen, mieten, bis das Gepäck geliefert wird – auch wenn es sich dabei um den gesamten Zeitraum handelt. In vielen Ländern gibt es mittlerweile spezielle Verleihservices für Kinderwagen, die Eltern somit eine praktische Alternative bieten. Anschließend können Familien  die Leihgebühr von der Fluggesellschaft einfordern. Dabei ist es wichtig, die Quittung aufzubewahren. Falls Kinderwagen oder Buggy innerhalb von 21 Tagen nicht mehr auftauchen, können Betroffene neben der Leihgebühr eine Erstattung in Höhe des Werts der Gegenstände beantragen. Dies erfolgt im Rahmen des üblichen Prozesses für verloren gegangenes Gepäck. Gegebenenfalls wird dafür ein Kaufbeleg des Gegenstands benötigt”, ergänzt Staub.

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 2 Millionen Menschen dabei geholfen, Entschädigungszahlungen zu bekommen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt über 400 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

 
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