Verdi-Streiks am Donnerstag: Fluggäste haben kein Anrecht auf Entschädigung

Berlin, 13. März 2024
Credit: CHUTTERSNAP

Auf einen Blick

  • Verdi kündigt Streiks des Luftsicherheitspersonals an verschiedenen deutschen Passagierflughäfen an
  • Airlines müssen für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen
  • Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn das Personal der Fluggesellschaften streikt

 

Berlin, 13. März 2024 – Die Streikwelle an Flughäfen hört nicht auf. Nachdem heute schon die Flugbegleiter:innen der Lufthansa ihre Arbeit niederlegen, hat nun auch die Gewerkschaft Verdi einen Streik des Luftsicherheitspersonals angekündigt: An den Verkehrsflughäfen Karlsruhe/Baden Baden und Köln sollen Beschäftigte der Luftsicherheit streiken, während in Berlin, Frankfurt und Stuttgart die Fluggast-, Personen-, Waren- und Frachtkontrolle sowie der Servicebereich in den ganztägigen Ausstand gehen. Aufgerufen sind insgesamt rund 25.000 Mitarbeitende. Zudem teilt der Flughafen Hannover mit, dass auch der Freitag von Verdi bestreikt werden soll. Welche weiteren Flughäfen betroffen sind, ist jedoch nicht klar. Fluggäste werden aber auf jeden Fall mit längeren Wartezeiten, Flugverspätungen und Ausfällen rechnen müssen. Nina Staub, Fluggasrechtsexpertin bei der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, AirHelp, erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere haben:

Durch den Streik des Flugsicherheitspersonals werden voraussichtlich tausende Passagiere ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Da es sich um einen Streik des Flughafenpersonals handelt, haben betroffene Passagiere jedoch keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge aufgrund des Streiks steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu. Bei vergleichbaren Streik-Aktionen des Airline-Personals sähe dies, ob angekündigt oder spontan, anders aus.” 

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. 

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, eine Erstattung des vollen Ticketpreises anzubieten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Über Airhelp

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AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
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