Lufthansa-Streik am Mittwoch: Das müssen Passagiere wissen

Berlin, 05. Februar 2024

Auf einen Blick

  • Nach Discover-Airlines: Ver.di ruft zu Warnstreiks des Lufthansa-Bodenpersonals am kommenden Mittwoch auf
  • Betroffenen stehen bei Ausfällen oder Verspätungen Entschädigungszahlungen durch die Airline zu
  • Darüber hinaus muss die Lufthansa für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft muss die Airline sorgen 

 

Berlin, 05. Februar 2024 – Zahlreiche Verspätungen und Flugausfälle: Die aktuelle Streik-Lage an deutschen Flughäfen spitzt sich zu. Noch bis heute Abend streikt die Lufthansa-Tochter Discover Airlines, nun wurde ein weiterer Streik angekündigt. Ver.di hat für kommenden Mittwoch das Bodenpersonal der Lufthansa dazu aufgerufen, die Arbeit für 24 Stunden niederzulegen. Der Streik soll um 4.00 Uhr morgens an den Flughäfen Frankfurt, München, Hamburg, Berlin und Düsseldorf beginnen. Derzeit rechnet die Lufthansa mit etwa 100.000 betroffenen Passagieren. Um Unsicherheiten bei Urlauber:innen zu vermeiden, klärt Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp Flugreisende über ihre Rechte auf: 

Viele Reisende aus Deutschland werden am Mittwoch ihre Flüge an den fünf betroffenen Flughäfen nicht wie geplant antreten können. Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Dafür haben wir bei AirHelp vor drei Jahren gesorgt. In einem Rechtsstreit konnten wir die Richter des Europäischen Gerichtshof davon überzeugen, dass Fluggesellschaften für angekündigte wie unangekündigte Streiks ihres Personals haften und ihre Kundinnen und Kunden bei Problemen entsprechend entschädigen müssen.” 

Staub ergänzt: „Darüber hinaus haben Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss in diesem Fall von der Lufthansa selbst umgesetzt werden. Wird die Airline nicht von sich aus tätig, sollten betroffene Passagiere eine Frist auf drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern muss die Lufthansa den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf muss die Fluggesellschaft sogar auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.”

Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung wird durch die Länge der Flugstrecke berechnet. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu.

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 2 Millionen Menschen dabei geholfen, Entschädigungszahlungen zu bekommen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt über 400 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

 
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