Kommentar zur KI-Konvention: Nicht die Zukunft aus den Augen verlieren

Potsdam, 15. März 2024
Credit: Steve Johnson

Auf einen Blick

  • Der Europarat hat die KI-Konvention diesen Mittwoch beschlossen
  • Bürgerrechtler kritisieren, dass für den Einsatz von KI zur Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen kaum Schranken gesetzt werden
  • Prof. Dr. Peter Konhäusner von der Gisma University of Applied Sciences sieht dennoch Stärken in einer offenen KI-Regulierung

 

Potsdam, 15. März 2024 – Am Mittwoch, dem 13. März, einigte sich das EU-Parlament auf die KI-Konvention. Das als weltweit erstes KI-Gesetz bezeichnete Regelwerk soll KI-Systeme entsprechend ihres inhärenten Risikos einstufen – je mehr Risiko, desto höhere Anforderungen sollen an diese Systeme gestellt werden. Dennoch befürchten Menschenrechtsaktivist:innen einen Missbrauch der KI-Technologie durch Regierungen. Prof. Dr. Peter Konhäusner, Professor für Digitales Unternehmertum an der Gisma University of Applied Sciences, kommentiert die Entwicklung: Der Experte sieht zwar, wie wichtig die Abwägung zwischen verschiedenen Interessen und Anforderungen im Gesetz ist, spricht sich aber dennoch für eine Regulierung aus, bei der die unternehmerische Freiheit und Innovation gewährleistet bleibt: 

KI-Konvention erfordert Abwägung
„Ich betrachte die bevorstehende KI-Verordnung der Europäischen Union als wichtigen Schritt in Richtung eines angemessenen Rahmens für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in unserer Gesellschaft, um (auch unternehmerische) Sicherheit zu schaffen sowie als Europa im weltweiten KI-Rennen aufzuholen. Es ist ein schwieriges und komplexes Thema, das eine sorgfältige Abwägung zwischen verschiedenen Interessen erfordert.

Menschenrechtsaktivist:innen kritisieren, dass unterzeichnende Staaten sich zur Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen nicht an die Konvention halten müssen und befürchten, dass umstrittene Technologien wie automatisierte Gesichtserkennung und KI-basierter Grenzschutz entwickelt und eingesetzt werden könnten. Ein Social-Scoring-System wie in China lehne ich jedenfalls ab – ein solches ist in der Konvention allerdings auch verboten.” 

Regulierung von KI macht Schutz von Menschenrechten überhaupt möglich
“Die Konvention ist zweifellos ein bedeutender Meilenstein, da sie überhaupt erst einen rechtlichen Rahmen schafft, der sowohl den Schutz der Grundrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit als auch die Förderung von Innovationen gewährleisten kann. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da KI-Technologien, wie von Kritiker:innen treffend erkannt, zunehmend in allen Bereichen unseres Lebens eingesetzt werden und daher die Einhaltung ethischer Grundsätze und rechtlicher Normen unabdingbar ist. Die Gesetzgeber haben dies auch gut erkannt: So sollen KI-Anwendungen, welche im Widerspruch zu unseren EU-Werten stehen, verboten bleiben.” 

Flexibilität unabdingbar: Verordnung muss flexibel gedacht werden
“Wir sollten jedoch auch die Ausrichtung für die Zukunft im Auge behalten. Es ist wichtig, dass die Verordnung nicht nur die aktuellen, unmittelbaren Bedenken anspricht, sondern auch flexibel genug ist, um den sich ständig ändernden Technologien und auch Anforderungen vor allem im Bereich nationaler Sicherheit gerecht zu werden. Eine kontinuierliche Überprüfung, Weiterentwicklung und Aufsicht sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Verordnung mit den neuesten Entwicklungen Schritt hält.”

EU als Wegweiser
“Außerdem sollte die internationale Strahlkraft dieser Konvention von der EU genutzt werden, um sich weltweit als führender Akteur im Bereich der KI zu etablieren. Dies erfordert nicht nur die Entwicklung und Umsetzung effektiver Richtlinien, sondern auch eine aktive Rolle in internationalen Foren und Partnerschaften. Eine positiv formulierte KI-Innovationsrichtlinie, gleichsam ein Rahmenwerk zur konstruktiv gedachten KI-Anwendung, wäre meiner Ansicht nach die beste Alternative zu einer rein einschränkenden Konvention. Diese Richtlinie könnte die Grundlagen für einen verantwortungsvollen und innovativen Einsatz von KI legen, indem sie Möglichkeiten und Chancen aufzeigt, anstatt sich ausschließlich auf Verbote zu konzentrieren.

Es ist wichtig, dass die EU bedeutende Nischen erkennt und sich darauf fokussiert, um ihren internationalen Wettbewerbsrückstand in einen Wettbewerbsvorteil umzuwandeln. Dies erfordert eine gezielte Förderung von KI-Kompetenzen in der Bevölkerung und die Unterstützung von Gründer:innen und Start-ups auf europäischem Level, um innovative Lösungen zu entwickeln und sich international zu positionieren. Das langfristige Ziel sollte darin bestehen, Europa zu einem sicheren Innovationshafen für KI zu machen, der durch entsprechende Fördermaßnahmen und eine förderliche Umgebung das nächste „AI Silicon Valley“ beheimaten kann. Dies erfordert ein koordiniertes Vorgehen auf nationaler und EU-Ebene sowie eine aktive Beteiligung am globalen Wettbewerb um die Vorherrschaft in der KI-Entwicklung.”

Über Gisma University of Applied Sciences

Die Gisma University of Applied Sciences ist eine staatlich anerkannte private Hochschule. Auf ihrem Campus am Jungfernsee in Potsdam vereint sie Studierende und Lehrende aus über 70 Nationen der Welt.

In ihren 19 Programmen bildet sie Studierende zu nachgefragten und leistungsstarken Talenten für die globale Geschäftswelt aus, in Management, Leadership, Data Sciences, AI und Softwareengeneering. Studenten lernen von forschungsstarken Dozenten sowie von Top-Führungskräften und Gründern. Insbesondere in den Bereichen Technologie und Digitalisierung setzt die Gisma ihren Fokus auf die Ausbildung qualifizierter Fach- und Führungspersönlichkeiten und versetzt sie in die Lage, die Wissensbereiche Technologie, Technik und Betriebswirtschaft im Berufsalltag lösungsorientiert miteinander zu kombinieren. Die Hochschule kooperiert mit einem Netzwerk global agierender Unternehmen aus Wirtschaft und Bildung, wie beispielsweise Zalando, Ebay und Vattenfall und ist Mitglied von „SAP University Alliances“.

Ihr Ziel ist es, innovative Impulse auf Wirtschaft und Gesellschaft zu geben, indem sie ihre Studierenden auf die Managementpraxis in einer von ständigem Wandel und zunehmender Komplexität geprägten Welt vorbereitet. Hierfür bietet die Gisma Hochschule eine praxisnahe Ausbildung, die durch ihr „Hyflex Teaching und Learning Modell“ sowohl traditionelle physische Lernorte als auch virtuelle Lernmöglichkeiten in den Unterricht einbezieht.

Alle Studiengänge der Gisma sind staatlich anerkannt und werden von der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) und dem Akkreditierungsrat begutachtet. www.gisma.com. Zudem ist die Gisma Teil der GUS Germany GmbH (GGG), einem dynamischen Netzwerk von Hochschuleinrichtungen mit mehr als 15.000 Studierenden an Standorten in Deutschland, Europa und darüber hinaus: https://web.gusgermany.com/

 
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