Glatteis an deutschen Flughäfen: Diese Rechte haben Passagiere

Berlin, 16. Januar 2024
Credit: Karim Balaa

Auf einen Blick

  • Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt erneut vor Glätte und Schnee
  • Flugverkehr könnte von Witterung eingeschränkt werden: Glätte sorgte im Dezember 2023 bereits für Hunderte gestrichene Flüge in Deutschland
  • Bei Verspätungen muss die Airline für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen

 

Berlin, 16. Januar 2024 – Schnee und Glatteis läuten vielerorts in Deutschland die neue Woche ein und sorgten im Straßenverkehr bereits für schwere Unfälle.  Doch auch an Deutschlands Flughäfen kann der erneute  Wintereinbruch für große Probleme sorgen, wie letzten Dezember, als es am Flughafen München zu Beeinträchtigungen kam. Grund für die Probleme war die Glättegefahr, die Starts und Landungen zu gefährlich machte. 650 gestrichene Flüge an einem Tag allein waren die Konsequenz. Auch jetzt könnte es deutschlandweit zu Verspätungen und Ausfällen kommen. Flugreisende sind jedoch weder dem Wetter noch den Airlines schutzlos ausgeliefert, wie Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp erklärt. 

Passagiere haben unter Umständen Anspruch auf eine Alternativbeförderung und Verpflegung
Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden, doch auch im Zugverkehr kann es zu erheblichen Verspätungen und Zugausfällen kommen. 

Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. 

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Zur Kompensationspflicht merkt Navas an: „Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Das gilt jedoch nicht bei außergewöhnlichen Umständen:  Da Probleme im Flugablauf durch Wetterphänomene nicht seitens der Airline verschuldet sind, sind Passagiere nicht entschädigungsberechtigt.”

Über bunq

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Über Airhelp

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AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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