Vulkanausbruch in Island erwartet: Diese Rechte haben Flugpassagiere
Auf einen Blick
- Der Vulkan Reykjanes in Island könnte in den nächsten Stunden oder Tagen ausbrechen
- Im Jahr 2010 sorgte der isländische Vulkan Eyjafjallajökull für Flugausfälle in Europa
- Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp erklärt, welche Rechte betroffene Fluggäste im Falle eines Vulkanausbruches haben
Berlin, 15. November 2023 – Anhaltende Erdbeben aufgrund des Vulkans Reykjanes erschüttern Island seit Ende Oktober. In dem isländischen Ort Grindavik wurden schon Straßen, Wasserrohre und Stromleitungen zerstört, die Anwohner:innen mussten vergangenen Samstag ihre Häuser räumen. Als im April 2010 der isländische Vulkan Eyjafjallajökull ausbrach, sorgte die gewaltige Ascheproduktion des Vulkans dafür, dass der Flugverkehr über großen Teilen Europas für mehrere Tage eingestellt wurde. Zahlreiche Menschen strandeten und mussten auf ihre Weiterflüge warten. Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp klärt Flugpassagiere über ihre Rechte auf, falls sie von Flugausfällen oder Verspätungen durch einen Vulkanausbruch betroffen sein sollten.
Passagiere haben unter Umständen Anspruch auf eine Alternativbeförderung und Verpflegung
„Passagiere haben ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Airline selbst umgesetzt werden. Wird die Fluggesellschaft von sich aus nicht tätig, sollten betroffene Passagiere der Airline eine Frist von drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit setzen. Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verzögerungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.”
BGH stärkt Fluggastrechte bei besonders langen Verzögerungen
„In einem Urteil vom 10. Oktober 2023 entschied der Bundesgerichtshof, dass Airlines auch Flüge mit Flügen anderer Fluggesellschaften als Alternativbeförderung anbieten müssen. Bisher mussten Flugreisende auf eine Alternativverbindung mit der ursprünglich gebuchten Airline warten. Der BGH ist jedoch der Meinung, dass Airlines sich um die prompte Beförderung ihrer verspäteten Fluggäste kümmern müssen, auch wenn Alternativflüge und Verbindungsflüge von Mitbewerbern durchgeführt werden würden. Auslöser für die Entscheidung waren zwei im Jahr 2020 aufgrund von Wetterbedingungen erheblich verspätete Ersatzflüge, welche Verzögerungen von 98 Stunden und 48 Stunden verursachten.”
Zur Kompensationspflicht merkt Navas an: „Probleme im Flugablauf durch Wetterphänomene oder Vulkanausbrüche sind nicht seitens der Airline verschuldet, daher sind Passagiere auch nicht entschädigungsberechtigt.”
Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
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