Klima-Streik an den Flughäfen Düsseldorf und Hamburg – Diese Rechte haben Passagiere

Berlin, 13. Juli 2023
Credit: Mark Olsen

Auf einen Blick

  • Aktivist:innen der Bewegung „Letzte Generation” blockieren  Flughäfen in Hamburg und Düsseldorf
  • Der Flugbetrieb musste Donnerstagmorgen vorübergehend vollständig eingestellt werden
  • Bei Verspätungen muss die Airline für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen

Berlin, 13. Juli 2023 – Seit Beginn des Sommers wird zahlreichen Reisenden der Start in den Urlaub durch Flugverspätungen und Ausfälle erschwert. Streiks und Personalmangel führten zu vielen Problemen an Flughäfen in Deutschland und Europa. Nun sorgen Protestaktionen von Klimaschutzbewegungen für weitere Probleme im Flugablauf. Zu der heutigen Blockadeaktion schreiben die Umweltschutzaktivist:innen auf Twitter: „Wir protestieren gegen die Planlosigkeit und den Gesetzesbruch der Regierung in der Klimakrise.” Doch Flugreisende sind weder Aktivist:innen noch Airlines schutzlos ausgeliefert, wie Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp erklärt:

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistung
„Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, alle Quittungen aufzubewahren, um  von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu.

Zur Kompensationspflicht merkt Navas an: „Bei möglichen Blockadeaktionen werden viele Reisende aus Deutschland zwar ihren gebuchten Flug nicht wie geplant antreten können, da jedoch Probleme im Flugablauf durch solche Aktionen nicht seitens der Airline verschuldet sind, sind Passagiere nicht entschädigungsberechtigt.” 

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist ein Unternehmen für Reisetechnologie, das sich mit Flugunterbrechungen befasst. Seit 2013 hat AirHelp Entschädigungen für über 2,5 Millionen Passagiere mit Flugverspätungen oder -annullierungen durchgesetzt. Über 8 Millionen Passagiere haben ihre Flüge mit AirHelp+ geschützt und unzählige weitere Millionen profitieren von den Informationen, die auf airhelp.com frei verfügbar sind.
#Die Nummer 1 für Flugentschädigungen weltweit
Mit einem Netzwerk von 50 Anwaltskanzleien in über 35 Ländern, innovativer künstlicher Intelligenz im Hintergrund und einem engagierten Team von über 400 AirHelpers macht AirHelp es jedem Reisenden in der EU, in Großbritannien und darüber hinaus leicht, bei Flugverspätungen und -annullierungen bis zu 600 Euro zu erhalten. Weitere Informationen über AirHelp finden Sie unter: https://www.airhelp.com

 
Pressekontakt
Pia Senkel
 
+491733702649
 
pia.senkel@tonka-pr.com

Dateien zur Mitteilung

Bildmaterial zu Airhelp

Produkt

Team

Logo

Wenn Sie Medien-Material mit einer höheren Auflösung benötigen, wenden Sie Sich bitte an den oben genannten Pressekontakt.