Verdi-Streiks an Flughäfen: Diese Rechte haben Passagiere

Berlin, 19. April 2023
Credit: Philip Myrtorp

Auf einen Blick

  • Verdi kündigt für Donnerstag und Freitag einen Streik des Luftsicherheitspersonals an den Flughäfen Düsseldorf, Hamburg und Köln/Bonn an 
  • Airlines müssen für Ersatzleistungen wie Alternativtransport, Verpflegung oder Unterkunft sorgen
  • In der ersten Osterwoche waren bereits fast 39.600 Passagiere an den vier Flughäfen (13,2 Prozent) von Ausfällen und Verspätungen betroffen

Berlin, 19. April 2023 – Die Gewerkschaft Verdi ruft Beschäftigte im Luftsicherheitsbereich, die in der Fluggastkontrolle, der Personal- und Warenkontrolle und in Servicebereichen tätig sind, erneut zu einem ganztägigen Warnstreik am Donnerstag und Freitag auf. Gestreikt wird an den Flughäfen Düsseldorf, Hamburg und Köln/Bonn, sodass auch diese Woche wieder tausende Passagiere mit längeren Wartezeiten, Flugverspätungen und Ausfällen rechnen müssen. Selbst ohne Streik waren in der ersten Osterwoche an den Flughäfen Düsseldorf, Hamburg und Köln/Bonn schon 13.472 (ca. 10 Prozent), 16.550 (ca. 16 Prozent) und 9.526 (ca. 15 Prozent) der Passagiere von Verspätungen und Ausfällen betroffen. Julián Navas, Fluggastrechteexperte bei der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, AirHelp, erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere haben:

Durch den heutigen Warnstreik am Flughafen Köln/Bonn werden voraussichtlich tausende Passagiere ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Da es sich um einen Streik des Flughafenpersonals handelt, haben betroffene Passagiere jedoch keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge aufgrund des Streiks steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu. Bei vergleichbaren Streik-Aktionen des Airline-Personals sähe dies, ob angekündigt oder spontan, anders aus.” 

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Da am Freitag jedoch auch die Deutsche Bahn bestreikt wird, kann die Umbuchung auf ein Bahnticket allerdings problematisch werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. 

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, alle Quittungen aufzubewahren, um  von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Über Airhelp

Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 2 Millionen Menschen dabei geholfen, Entschädigungszahlungen zu bekommen, ist in 30 Ländern aktiv und beschäftigt über 400 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

 
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